Im Rahmen meiner Tätigkeit ist es notwendig, dass ich personenbezogene Daten erhebe, verwende und speichere. Nachfolgend möchte ich Sie gemäß Art. 12 und 13 DS-GVO über den Zweck und die Grundlage der Erhebung, die Datenempfänger und die Datenübermittlung, die Dauer und den Umfang der Speicherung sowie die Ihnen zustehenden Rechte, informieren.
Zweck und Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Bearbeitung eines Mandats, das insbesondere die Beratung, Anmeldung von Patenten, deren Betreuung und Schutz sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung umfasst, erfordert die Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten im Sinne der DS-GVO. Dies ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO als Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkeiten aus dem Mandatsverhältnis erlaubt. Bei einer darüber hinaus gehenden Verwendung handelt Robert Lelkes nur soweit vorab eine ausdrückliche Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO erteilt wurde.
Datenempfänger und Datenübermittlung
Die Bearbeitung eines Mandats, die Schritte vor eine Behörde involviert, erfordert die Übermittlung von personenbezogenen Daten an solche Behörden, welche diese Daten bezüglich Patente oder Patentanmeldungen veröffentlichen dürfen, wie inländische und ausländische Patentämter, zwischenstaatliche Organisationen für geistiges Eigentum, Mediation- und Schiedsgerichtseinrichtungen und Gerichte. Solche Behörden verlangen insbesondere die Übermittlung von personenbezogenen Daten bezüglich Patentinhabern, Patentanmelder/innen und Erfinder/innen.
Ferner nutze ich in- und ausländische Dienstleister im Rahmen des Art. 28 DS-GVO. Insbesondere beteilige ich Rechts- und Patentanwälte, Patentvertreter, und Patent-, bzw. IT-Dienstleistungsorganisationen, um meine vertraglichen, anwaltlichen und professionellen Verpflichtungen auszuführen. Diese Personen und Organisationen sind entweder durch individuell geltende berufsrechtliche Vorschriften oder gesondert durch Vereinbarungen mit Herrn Robert Lelkes zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften angehalten und verpflichtet.
Kriterien zur Festlegung der Dauer der Datenspeicherung
Nach den für mich geltenden berufsrechtlichen Regelungen bin ich zum einen ermächtigt und zum anderen verpflichtet, erhobene Daten für bestimmte Zeiträume zu speichern und nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO sind die zur Bearbeitung von Aufträgen erforderlichen Handakten für sechs Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde.
Bei der Betreuung von Patentangelegenheiten bin ich verpflichtet, die Daten, die verwendet wurden, um das Mandat durchzuführen, für wenigstens sechs (6) Jahre nach dem Tag, an dem das Patent abgelaufen oder nicht mehr in Kraft ist, und keine Rechte oder Patentstreitigkeiten diesbezüglich anhängig sind, aufzubewahren.
Diese Daten werden entweder nach Fristablauf oder soweit diese Daten nicht den berufsrechtlichen Regelungen unterliegen, nach Wegfall des Erhebungs- und Speicherungszwecks, routinemäßig gelöscht.
Rechte
Grundsätzlich können Sie von Herrn Robert Lelkes eine Bestätigung erhalten, ob personenbezoge Daten erhoben wurden, sowie Auskunft über diese Daten (Art. 15 DS-GVO) verlangen. Ihnen steht ferner das Recht auf Berichtigung von personenbezogenen Daten (Art. 17 DS-GVO) und nach Beendigung der oben genannten Aufbewahrungsfrist ein Recht auf Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DS-GVO) zu.
Außerdem können Sie eine erteilte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO jederzeit widerrufen. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die bis dahin erfolgten Handlungen auf Grundlage der Einwilligung.
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen können Sie darüber hinaus folgende Rechte geltend machen: Einschränkung der Verarbeitung (Art. 19 DS-GVO), Recht auf Datenübertragbarkeit, (Art. 20 DS-GVO), Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitung, (Art. 21 DS-GVO) und Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).